VERSCHWIEGENHEIT
In einer Psychotherapie kommen oft Dinge zur Sprache, die außer Ihnen bis jetzt niemand weiß - das hat sicher seine Gründe und ist auch gut so. Und Sie wollen sich sicher sein, dass dies auch so bleibt. Damit dies gewährleistet ist, unterliege ich als Psychotherapeut einer strengen Verschwiegenheitspflicht, die auch gesetzlich geregelt ist.
§ 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet Psychotherapeuten sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der Klientin/Patientin, also z.B. gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen.
Die Verschwiegenheitspflicht der PsychotherapeutInnen ist somit wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene von Ärzten.
Wünschen Klienten/Patienten ausdrücklich eine Datenweitergabe an z.B. Versicherungen, ist eine wirksame Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht unerlässlich.
Aussagepflicht
Grundsätzlich stellt die psychotherapeutische Verschwiegenheitspflicht einen Aussage-verweigerungsgrund gemäß § 321 ZPO (Zivilprozessordnung) dar. Dieser muss von den PsychotherapeutInnen selbst geltend gemacht werden. Entbinden jedoch die Klienten ihren Psychotherapeuten von der Verschwiegenheitspflicht (am besten schriftlich und eigenhändig unterfertigt), müssen auch Psychotherapeuten eine Aussage vor dem Zivilgericht machen.
Das komplette Psychotherapiegesetz können Sie hier nachlesen.
Quelle: ÖBVP-Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
UNTERSCHIED PSYCHOLOGE - PSYCHIATER - PSYCHOTHERAPEUT ?
Was macht eigentlich ein Psychologe, ein Psychiater oder ein Psychotherapeut? "Die tun ja eh alle irgendwie dasselbe" ist eine der irrigen Meinungen. Zum besseren Verständnis hier eine kleine Übersicht:
Psychologe
Zur Führung der Berufsbezeichnung "Psychologe" oder "Psychologin" ist berechtigt, wer das Universitätsstudium der Psychologie abgeschlossen hat. Innerhalb des Studiums gibt es vielfältige
Bereiche (z.B. Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie, Neuropsychologie, Sportpsychologie, Wirtschaftspsychologie, Rechtspsychologie, Schulpsychologie u. v. m.), anhand derer man einen
persönlichen Schwerpunkt setzen kann. AbsolventInnen des Psychologiestudiums, die die Zusatzausbildung des Klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen nicht abgeschlossen haben, ist es laut
Psychologengesetz nicht erlaubt, selbständig psychisch kranke Menschen zu untersuchen oder zu behandeln.
Klinischer Psychologe
In Österreich ist die Ausbildung zum Klinischen Psychologen gesetzlich genau geregelt. Diese kann nur von Personen absolviert werden, welche das Universitätsstudium der Psychologie abgeschlossen
haben. Die postgraduelle Ausbildung umfasst einen über ca. 1 bis 2 Jahre dauernden theoretischen und praktischen Teil mit begleitender Supervision. Klinische PsychologInnen können in den oben
angeführten Bereichen tätig sein; ihre Aufgabengebiete sind im Speziellen die Diagnostik und die Behandlung sowie Beratung psychischer Störungen:
Gesundheitspsychologe
Auch hier ist das abgeschlossene Universitätsstudium der Psychologie Voraussetzung, gefolgt von einem über ca. 1 bis 2 Jahre dauernden speziellen theoretischen und praktischen Teil mit
begleitender Supervision. GesundheitspsychologInnen beschäftigen sich vor allem mit präventiven Ansätzen zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit, der Verhütung von Krankheiten und im Falle
einer bereits eingetretenen Erkrankung auch mit deren Behandlung zur Vorbeugung neuerlicher Krankheiten.
Facharzt für Psychiatrie und Neurologie (Psychiater)
Psychiater und Neurologen haben die Facharztausbildung in Psychiatrie und Neurologie absolviert und sind somit Ärzte, die sich auf die Diagnostik und Behandlung von psychischen Störungen und
Krankheiten spezialisiert haben. Sie sind für die Behandlung mit Medikamenten und Apparaten sowie anderen Methoden und auch für die Überprüfung der Wirkung und Nebenwirkungen der Medikamente
zuständig. Das Ärztegesetz regelt alle Einzelheiten. Manche Psychiater haben zusätzlich eine Psychotherapieausbildung absolviert und sind somit auch als Psychotherapeuten tätig.
Psychotherapeut
Die Rahmenbedingungen der Ausbildung sind ebenso gesetzlich geregelt. Diese Ausbildung ist nicht ausschließlich Akademikern (Psychologen, Ärzten, Pädagogen) zugänglich, auch andere Berufsgruppen
können nach vorheriger Überprüfung der Eignung diese Ausbildung absolvieren.
Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren im Gesundheitsbereich für die Behandlung von psychischen, psychosozialen und psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und
Leidenszuständen. Das konkrete Ziel einer Psychotherapie ist nicht vorgegeben, sondern wird zu Beginn der Behandlung zwischen PsychotherapeutIn und KlientIn besprochen. Weiters gibt es kein
festgelegtes Schema für den Ablauf einer Psychotherapie. Wie sie verläuft, ist abhängig von der jeweiligen Persönlichkeit und vom Miteinander des Psychotherapeuten und der Klientin. Im Zentrum
der psychotherapeutischen Arbeit stehen das Gespräch und der Austausch zwischen PsychotherapeutIn und KlientIn.
UNTERSCHIED PSYCHOTHERAPIE - LEBENS- UND SOZIALBERATUNG ?
Die gesetzliche Definition von Psychotherapie lautet: "Die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich - psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern."
Unter Lebens- und Sozialberatung wird die professionelle, bewusste und geplante Beratung, Betreuung und Begleitung von Menschen in Entscheidungs- und Problemsituationen verstanden. Lebens- und SozialberaterInnen behandeln keine krankheitswertigen Störungen, sie arbeiten ausschließlich mit Menschen, bei denen keine psychischen Erkrankungen vorliegen. Spezielle Beratungsfelder sind Supervision, Selbsterfahrung, Coaching, Mediation, Mobbing und Krisenintervention.
Kurz gesagt: Der Lebensberater darf nur mit den "gesunden Anteilen" seines Klienten arbeiten, der Psychotherapeut auch mit krankheitswertigen Störungsbildern. In der Praxis ist dies oft schwierig, da die Grenzen fließend sind und jeder kranke Mensch ja auch gesunde Anteile in sich hat.
Mir persönlich war meine Lebensberater-Ausbildung zu wenig in die Tiefe gehend (was auch bei einer Dauer von 2,5 Jahren und 560 Stunden nicht möglich ist). Die Psychotherapie-Ausbildung dauert mindestens 6 Jahre (Propädeutikum 765 Stunden, Fachspezifikum über 600 Stunden) und gibt mir mehr Sicherheit, auch in schwierigen Situationen gut für meine Klienten da sein zu können.
WAS IST EIN SOZIALTARIF ?
Ein Sozialtarif ist ein vergünstigter Tarif, der bei mir irgendwo zwischen dem Tarif des Erstgesprächs (50 Euro) und dem Normaltarif (90 Euro) liegt .
Oft ist es so, dass Menschen, die Begleitung durch Psychotherapie oder Lebensberatung bräuchten, diese aber nicht in Anspruch nehmen können, weil zur belastenden Lebenssituation (z.B. Arbeitslosigkeit, Allein-erzieherinnen, alte Menschen mit Mindestpension, Trennung, Scheidung, Tod eines Angehörigen, psychische Erkrankung etc.) auch noch finanzielle Schwierigkeiten dazukommen und sie sich eine Therapie schlicht und einfach finanziell nicht leisten können.
Für solche Fälle biete ich die Möglichkeit an, in gegenseitigem Einvernehmen, einen Tarif z.B. für die nächsten 10 Therapieeinheiten festzulegen, der Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit angepasst ist und es für Sie trotzdem ermöglicht, professionelle Hilfe durch Psychotherapie in Anspruch zu nehmen.
Nach Ablauf der ausgemachten Stundenzahl zahlen Sie dann den Normaltarif, weil Sie z.B. wieder einen Job gefunden haben, oder wir können eine Vereinbarung über Verlängerung des Sozialtarifs treffen.